Verkehrsplanung - Ein Lexikon

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt als vorbereitender Bauleitplan die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar und bildet das Ergebnis eines grundsatzpolitischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 BauGB (Baugesetzbuch)

Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für Bürgerinnen und Bürger entfaltet, sondern nur behördenverbindlich ist. Der FNP liefert behördenverbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben oder den Inhalt von Bebauungsplänen. Flächennutzungspläne bedürfen der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde (Bezirks- oder Landesverwaltung) und sind für die Entwicklung nachgeordneter Pläne bindend.


Regionaler Flächennutzungsplan
Eine Besonderheit stellt der Regionale Flächennutzungsplan dar (RegFNP oder RFNP). Er kann in Verdichtungsräumen oder bei sonstigen raumstrukturellen Verflechtungen die Ebenen Regionalplan und (gemeinsamer) Flächennutzungsplan nach § 204 BauGB in einem Planwerk zusammenführen. Dies ist möglich, wenn nach § 8 (4) ROG, soweit landesrechtlich vorgesehen, die Regionalplanung durch Zusammenschlüsse von Gemeinden und Gemeindeverbänden zu regionalen Planungsgemeinschaften erfolgt. Der Regionale Flächennutzungsplan muss sowohl den Vorschriften des Baugesetzbuchs als auch des Raumordnungsgesetzes entsprechen.

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