Verkehrsplanung - Ein Lexikon

Bundesverkehrswegeplan (BVWP)

Der BVWP ist ein Rahmenplan und Planungsinstrument, jedoch kein Finanzierungsplan oder Finanzierungsprogramm. Er betrifft die Bundesverkehrswege und bildet die Grundlage für die Fernstraßenausbaugesetze.

Die Bundesverkehrswege sind alle Bundesautobahnen und Bundesstraßen, die gemeinsam Bundesfernstraßen genannt werden. Hinzu kommen die Bundesschienenwege und die Bundeswasserstraßen. Im BVWP soll die verkehrsträgerübergreifende Planung im Rahmen von Gesamtverkehrskonzepten ihren Niederschlag finden.

Die von den Bundesländern angemeldeten Straßenprojekte bzw. von der DB Netz AG angemeldeten Schienenprojekte sollen priorisiert werden. Für die Straßenbauprojekte werden Länderquoten festgelegt. Dem Nachholbedarf in den neuen Bundesländern und den an sie grenzenden alten Bundesländern wurde durch höhere Länderquoten Rechnung getragen.

Der BVWP kennt für die Schienen- und Straßenprojekte im Wesentlichen zwei Dringlichkeitsstufen: "Vordringlicher Bedarf" (VB) und "Weiterer Bedarf" (WB). Die Wasserstraßenprojekte befinden sich alle im Vordringlichen Bedarf. Eine neue Kategorie im BVWP 2003 ist die Kategorie Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*). Im Unterschied zum Weiteren Bedarf kann die zuständige Straßenverkehrsverwaltung Planungen für ein entsprechend gekennzeichnetes Projekt einleiten. Für Projekte des Vordringlichen Bedarfs besteht sogar eine Planungspflicht für die Straßenbauverwaltung der Bundesländer, die die Straßen in so genannter Bundesauftragsverwaltung (Art. 90 GG) für den Bund planen, bauen und betreiben.

Eine Neuerung des BVWP ist zudem die Kategorisierung von Straßenbauprojekten mit „besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag“ („Öko-Sternchen“). Alle neuen Straßenbauprojekte waren im Vorfeld einer Umweltverträglichkeitsprüfung durch das Bundesamt für Naturschutz unterzogen worden. Projekte, für die ein besonders hohes Umweltrisiko ausgemacht wurde, erhielten ein Öko-Sternchen. Das Öko-Sternchen stellt einen Vorbehalt dar, der nur durch den Beschluss des Bundestages aufgehoben werden kann. Dies ist möglich, wenn der Bundestag den jeweiligen Straßenbauplan als Teil des Haushaltsplanes beschließt.

Bewertungskriterien für die Einstufung in die Dringlichkeitsstufen sind offiziell das Nutzen- Kosten-Verhältnis, netzkonzeptionelle Überlegungen, der Planungsstand und der im Geltungszeitraum voraussichtlich verfügbare Investitionsrahmen. Der Vordringliche Bedarf umfasst das Investitionsvolumen mit dem zu erwartenden Finanzrahmen für den Zeitraum von 2001 bis 2015. Der „Weitere Bedarf“ betrifft die Projekte, mit deren Verwirklichung erst nach 2015 zu rechnen ist. In Ausnahmefällen ist eine Aufstufung vom Weiteren Bedarf in den Vordringlichen Bedarf möglich.


Fristen, Laufzeiten und Termine:
Der aktuelle BVWP wurde 2003 beschlossen, sein Planungshorizont reicht von 2001 bis 2015. Der Vorgänger-BVWP stammte aus dem Jahr 1992.


Zuständigkeit:

Verbundene Dokumente:
Bundesverkehrswegeplan 2003
Aktueller Straßenbaubericht (erscheint jährlich)
Grüne Straßenbaukonferenz
Positionspapier Bundesverkehrswegeplanung

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