Wochenbericht
Gläserner Abgeordneter
Alles über Diäten und Nebeneinkünfte
Alle gewählten Abgeordneten sollen in die Lage versetzt werden, möglichst effektiv und unabhängig ihre Aufgaben zu erf üllen. Daher bekommen die Parlamentarier eine finanzielle Entschädigung (Diäten), die sie entsprechend einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes selbst festlegen und versteuern müssen. Derzeit sind dies montalich 7339,-- Euro.
Hinzu kommt eine so genannte Amtsausstattung als Aufwandsentschädigung, die sowohl Sach- als auch Geldleistungen umfasst. Davon müssen alle mandatsbedingten Ausgaben bestritten werden - vom Wahlkreisbüro über den zweiten Wohnsitz in Berlin bis hin zum Büromaterial. Die Kostenpauschale beläuft sich derzeit auf 3.647 Euro monatlich. Darüberhinaus erhalten die Abgeordneten ein Budget von monatlich 14.312 Euro sowie Büroräume in Berlin und eine angemessene Büroausstattung. Dieses Budget ist nur für Mitarbeitergehälter und deren Reisekosten vorgesehen. Wird das Budget nicht ausgeschöpft, verfällt es.
Wer dem Bundestag acht Jahre (zwei Wahlperioden) angehört hat, hat Anspruch auf die Altersentschädigung. Wer früher aus dem Parlament ausscheidet, wird auf Antrag in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert oder kann sich das Geld – unter Verzicht auf eine Rente für diese Zeit – in einer Summe auszahlen lassen.
Über Nebeneinkünfte oder Spenden verfüge ich nicht. Von der zu versteuernden Abgeordnetenentschädigung führe ich 1200 Euro monatlichen Sonderbeitrag an den bayerischen Landesverband der Grünen sowie monatlich 100 Euro an den Kreisverband München-Land der Grünen ab.
Weitere Details zu den Regelungen rund um die materielle Ausstattung der Bundestagsabgeordneten finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Bundestags.
Artikel im Münchner Merkur zur Höhe der Abgeordneten-Diäten
vom 9.5.08

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