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Für eine Neuausrichtung der Haushaltsschwerpunkte im Verkehrsbereich
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
5. Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
am Dienstag, den 9.2.2010, TOP 1
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 (Haushaltsgesetz 2010)
Für eine Neuausrichtung der Haushaltsschwerpunkte im Verkehrsbereich
Der Ausschuss wolle dem Deutschen Bundestag folgenden Beschluss empfehlen:
"Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:
Der Verkehrsbereich war 2007 mit rund 150 Mio. Tonnen CO2 der zweitgrößte Emissionssektor nach der Energiewirtschaft. Um die Klimagasemissionen bis 2020 um 40 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken und dabei auch ein Sektorziel im Verkehr zu erreichen, müssen im Verkehr wirksame Maßnahmen zur CO2-Reduzierung ergriffen werden. Dies muss durch eine Neuausrichtung der Haushaltsschwerpunkte unterstützt werden. Verkehrsmeidung, der Umstieg auf klimafreundliche Verkehrsmittel und die effiziente Verwendung von Energie für Mobilitätszwecke und der Ersatz fossiler durch erneuerbare Energien stehen dabei im Mittelpunkt.
Klimafreundliche Mobilität ist auf eine funktionsfähige Infrastruktur angewiesen. Die umweltfreundliche Schiene muss die Hauptlast am erwarteten Zuwachs des Güterverkehrs übernehmen können und dafür massiv ausgebaut werden, wie es Minister Dr. Ramsauer gefordert hat. Dafür braucht es eine dauerhafte Aufstockung der Investitionsmittel auf 4,3 Milliarden Euro und eine wesentlich effizientere Verwendung dieser Mittel.
Gleichzeitig haben wir einen massiven Instandhaltungsrückstand bei der Verkehrsinfrastruktur zu beklagen. Dies gilt für Straße und Schiene gleichermaßen. Die Sanierung und damit die Erhöhung des Modernitätsgrads muss daher Vorrang vor Neu- und Ausbau haben. Zudem sollte eine Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung auch für die Instandhaltung von Bundesfernstraßen abgeschlossen werden, die transparente und überprüfbare Kriterien für den Straßenunterhalt einführt.
72 Prozent der europäischen Bevölkerung leben in Stadtgebieten, in denen mehr als die Hälfte der CO2-Emissionen entstehen. Zudem schreitet der Urbanisierungsprozess weltweit voran. Ein klimafreundlicher Stadtverkehr steigert die Lebensqualität der Bevölkerung, sorgt für lebendige Städte und kann als Vorbild für die Megacities weltweit in Deutschland entwickelt werden. Dazu sollte dem Fuß- und Radverkehr Priorität vor dem Motorisierten Individualverkehr einräumt, der öffentlichen Verkehr intelligent ausbaut und mit Car Sharing und Mietradsystemen verbunden, Benutzervorteile für emissionsfreie Fahrzeuge geschaffen und die kombinierte Nutzung aller öffentlichen Angebote vom Taxi bis zum Mietfahrrad über benutzerfreundliche Buchungs- und Informationssysteme ermöglicht werden.
Die Gegenfinanzierung der Mehrausgaben im Verkehrsbereich erfolgt durch eine Erhöhung und Ausweitung der Lkw-Maut auf Bundesstraßen und auf kleinere Lkw sowie durch eine Umschichtung der Neubaumittel für Bundesfernstraßen in den Erhalt und in den Ausbau der Schiene.
Folgende Schwerpunkte sind daher im Verkehrsteil des Bundeshaushalts einzurichten:
1.Ausbau der klimafreundlichen Schiene
Die Investitionsmittel für die Schiene müssen dauerhaft auf dem Niveau des Jahres 2010 von rund 4,3 Milliarden Euro verstetigt werden und dürfen nicht, wie derzeit in der mittelfristigen Finanzplanung -, auf unter vier Milliarden Euro absinken. Für neue Bedarfsplanprojekte müssen die mit Bundesmitteln zu finanzierenden Anteile der Gesamtkosten von Neubau- und Ausbauinvestitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes in Höchstbetragsvereinbarungen geschrieben werden, um eine Neu- und Ausbauplanung zu erreichen, die kalkulierbare Investitionskosten für den Bund ergibt und Anreize für eine realistischere Baukostenuntersuchung bietet als das in der Vergangenheit der Fall war. Zudem sollen 500 Millionen Euro aus den Bedarfsplanmitteln Schiene nicht mehr als Baukostenzuschuss sondern als zinslose Darlehen gewährt werden. DB Netz muss zudem selbstständig werden. Die Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit der DB-Holding müssen gestrichen werden
20 Prozent der gesamten Mittel nach Bundesschienenwegeausbaugesetz sollen in eigenen Titeln für Erhalt bzw. Ausbau der regionalen Schieneninfrastruktur zweckgebunden festgeschrieben werden. Zusätzlich soll ein neuer Titel über 150 Mio. Euro geschaffen werden, mit dem ein Infrastrukturförderprogramm für die nichtbundeseigenen Eisenbahnen geschaffen wird.
Das von der rot-grünen Regierung initiierte Förderprogramm für Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehr (KV) und das Gleisanschlussprogramm sind ein voller Erfolg. Die Mittel reichen aber trotz der vorgenommenen Erhöhung bei weiten nicht aus. Das überproportionale Wachstum des KV der letzten Jahre kann nur gehalten werden, wenn die Kapazitäten der Umschlaganlagen mitwachsen. Der Mittelansatz soll daher auf 200 Mio. Euro jährlich erhöht werden verbunden mit wirksamen Auflagen, die eine Diskriminierung von Eisenbahnverkehrsunternehmen ausschließen.
2.Intelligentes Erhaltungs- und Kapazitätsmanagement der Bundesfernstraßen aufbauen
Die Bundesfernstraßen und dabei insbesondere Brücken und Tunnel sind teilweise in einem sehr schlechten Zustand. Dies liegt nicht nur an einer jahrzehntelangen Unterfinanzierung des Straßenunterhalts, sondern auch an einem überholtem Finanzierungsmodell. Statt die Straßenbaumittel unkonditioniert an die Länder zu überweisen, die die Bundesfernstraßen in Auftragsverwaltung des Bundes unterhalten und betreiben, sollte der Bund mit den Ländern eine Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung über den Straßenerhalt für Fernstraßen (LuFV Fernstraße) abschließen, die folgende Bedingungen erfüllt: Die Infrastruktur hat einen Mindestzustandswert aufzuweisen, die Länder müssen Leistungsnachweise für den Erhalt erbringen und die Kontrolle erfolgt durch eine bundeseigene Gesellschaft. Die Länder erhalten dabei Anreize in Form von Boni, wenn der Zustand besser ist als vereinbart, oder Strafzahlungen, wenn der Zustandswert geringer ist als vereinbart.
Gleichzeitig werden die Mittel für die Sanierung von Bundesfernstraßen um 600 Mio. Euro steigern und den Mittelansatz für Neu- und Ausbau um die gleiche Summe absenken. Der Neubau von Autobahnen und Bundesstraßen ist vor dem Hintergrund des demografischen Wandels überflüssig. Die Kapazitäten der bestehenden Autobahnen können mit intelligenten Maßnahmen (generelles Tempolimit, Baustellenmanagement, Standstreifenfreigabe, Zufahrtsdosierung) gesteigert werden. Wo dies nicht ausreicht, sollte der Ausbau auf den mehrstreifigen Autobahnausbau an überlasteten Strecken mit sehr hohem Schwerverkehrsanteil konzentriert werden, anstatt Ortsumgehungen mit vergleichsweise geringen Verkehrsentlastungswirkungen zu bauen.
3.Nationales Lärmschutzpaket umsetzen
Im Nationalen Lärmschutzpaket II vom August 2009 hat die vorige Bundesregierung beschlossen auf der Basis des Jahres 2008 folgende Ziele zu erreichen:
Entlastung von Lärmbrennpunkten,
Reduzierung der Verkehrslärmbelastung trotz steigenden Verkehrsaufkommens,
Minderung der Belästigung durch Lärm um 20 Prozent im Flugverkehr, um 30 Prozent im Straßenverkehr und in der Binnenschifffahrt sowie um 50 Prozent im Schienenverkehr
Aus der Absenkung der Immissionsgrenzwerte für die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen um 3 dB (A) ergibt sich demnach ein Mittelsanierungsbedarf von 1,5 Milliarden Euro. Um diese Lärmsanierung bis 2020 abzuschließen sind jährlich 150 Mio. Euro notwendig, also eine Verdreifachung der Mittel, die bisher für die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen aufgewendet wird.
DB Netz AG geht davon aus, dass für die aktive und passive Lärmsanierung von 2660 Kilometern des Schienennetzes noch 1,9 Mrd. Euro notwendig sind. Um diese Sanierung bis 2020 abzuschließen müssen die Lärmschutzmittel daher auf 200 Mio. Euro verdoppelt werden. Die Lärmsanierung hoch belasteter Eisenbahnstrecken, z.B. im Rheintal, hat dabei Priorität.
4.Binnenschifffahrt umweltfreundlich entwickeln.
Die Regierungsfraktionen haben erfreulicherweise den Vorschlag unserer Fraktion nach Einrichtung eines Förderprogramms für umweltfreundliche Motoren für Binnenschiffe aufgegriffen. Eine Aufstockung des Programms um 5 Mio. Euro soll sicherstellen, dass die Umrüstung - auch mit Abgasnachbehandlungssystemen – in einer höheren Rate erfolgen kann. Hierfür sind auch die Förderbedingungen nutzerfreundlich anzupassen. Zusätzlich ist ein Forschungstitel „Flussverträgliches Binnenschiff“ einzuführen und mit 5 Mio. Euro zu dotieren.
Eine globale Minderausgabe von 20 Mio. Euro bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes soll Druck auf die längst überfällige Reform dieser Behörde ausüben. Die Planung des Saalekanals sollen eingestellt werden. Die Instandhaltung der Mittel- und Oberelbe ist nur nach vorheriger Umweltverträglichkeitsprüfung zu finanzieren. Auf der Basis der neuesten Ergebnisse der Klimaforschungen sind langfristige Prognosen für die Veränderung der mittleren Abladetiefen von Bundeswasserstraßen zu erstellen, auf deren Basis die langfristige Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit von flussbaulichen Maßnahmen überprüft werden kann.
5.Klimafreundlichen Stadtverkehr ermöglichen
Die Mittel für die Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans müssen auf 15 Mio. Euro erhöht werden. Die gleiche Summe soll zusätzlich als Kapital in eine zu gründende Stiftung "FahrRad" eingebracht werden, die innovative Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs in den Kommunen und ein einheitliches zusammenhängendes Radverkehrs in Deutschland unterstützt. Die Mittel für Radwege an Bundesfernstraßen sollen auf 120 Mio. Euro gesteigert werden.
Der Abbau von Verkehrsschildern in Verbindung mit einer Gestaltung des Straßenraums, die schon optisch eine Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer signalisieren, sind Konzepte wie Shared Space und Begegnungszonen. Einige bisher nur von der EU ko-finanzierten Pilotprojekte nach diesen Prinzipien zeigen, dass die Verkehrssicherheit deutlich zunimmt, ohne die Kapazität für den Kfz-Verkehr zu senken. Gerade an Straßenkreuzungen kann die Kapazität mit „Shared Space“ sogar erhöht werden, ohne Radfahrer und Fußgänger zu benachteiligen. Begegnungszonen verbessern besonders in Wohn- und Geschäftsbereichen, die Aufenthaltsqualität für die FußgängerInnen. Der Bund soll daher ein nationales Modellprogramm für fußgänger- und radverkehrsfreundliche Städte ins Leben rufen, bei dem sich der Verkehr in den Städten am menschlichen Maß orientiert. Dieses soll mit zunächst 20 Mio. Euro jährlich dotiert werden. Auf der Ebene der Bundesministerien und in den Anstalten des Bundes sollen institutionelle und personelle Kapazitäten für den Bereich Fußverkehr geschaffen werden.
Erfolgreiche langjährige Image- und Informationskampagnen des Bundes können zu nachhaltigen Verhaltensänderungen motivieren. Damit dieser Effekt auch im Verkehrsbereich zum tragen kommt und mehr Menschen kurze Wege zu Fuß, mit dem Rad zurücklegen und häufiger auf das Auto zu verzichten, soll der Bund entsprechende Kampagnen wie „Kopf an Motor aus“ in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium langfristig fördern.
Der Umweltvorteil des Öffentlichen Nahverkehrs gegenüber dem Auto muss ausgebaut werden. Ein Modellprojekt mit 100 Mio. Euro soll Kommunen prämieren, die ihren ÖPNV auf weitgehend klimaneutrale Antriebe umstellen. Das betrifft z.B. den Strombezug für elektrisch betriebene öffentliche Verkehrsmittel und den Stromverbrauch in den Verkehrsbetrieben bzw. die Anschaffung von Bussen mit EEV-Standard, die zertifiziertes Biogas tanken. Die Maßnahmen sind mit dem Förderprogramm für dieselelektrische Hybrid-Busse des Bundesumweltministeriums abzustimmen.“
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