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Pressemitteilung vom 03.02.2010

Donauausbau: Bundesregierung rechnet nicht mit Klimawandel

Die Bundesregierung rechnet nicht damit, dass der Klimawandel Auswirkungen auf die Binnenschifffahrt hat. Das geht aus einer Antwort an den Bundestagsabgeordneten Dr. Toni Hofreiter hervor, der sich mit dieser Frage an die Bundesregierung gewandt hat. „Es sollte eigentlich auch in der Bundesregierung bekannt sein, dass eine Veränderung der Niederschlagsmenge und der Verteilung der Niederschläge im Jahrsverlauf Auswirkungen auf den Wasserstand der Flüsse hat“, findet Hofreiter, Mitglied im Verkehrsausschuss und verkehrspolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion.

„Die gesamte Antwort vermittelt den Eindruck, also ob sich die Bundesregierung noch nicht wirklich mit diesem Thema beschäftigt hätte“, so Hofreiter. Weder weiß die Regierung, ob und welche Güter sich aufs Binnenschiff verlagern lassen, noch hat sie eine Ahnung davon, wie sich durch einen Ausbau der Donau die Transportkosten reduzieren lassen. Ja, sie hat noch nicht einmal eine Bewertung des Raumordnungsverfahrens der Regierung von Niederbayern aus dem Jahr 2005 vorgenommen. „Der Bund ist für die Donau als Bundeswasserstraße in erster Linie zuständig. Die Schifffahrtsverwaltungen sind personell äußerst gut ausgestattet. Aber über den geplanten Ausbau der Donau weiß das Verkehrsministerium nicht Bescheid.“

„Man könnte den Eindruck gewinnen, mit dem Regierungswechsel habe sich auch viel Wissen verflüchtigt“, sagt Hofreiter. So weiß die Bundesregierung zwar noch, dass sie die Personalkosten der RMD-GmbH zu zwei Drittel trägt, hat aber vergessen, dass sich dieses „Planungsbüro“ bisher eindeutig zu Gunsten der Stauvariante ausgesprochen hat. „Das ist auch verständlich“, meint Hofreiter. Schließlich profitiert die RMD-GmbH durch einen umfangreicheren Ausbau auch finanziell.

Noch mehr würde die RMD-AG von einer Nutzung der Wasserkraft profitieren. Schließlich besitzt sie dafür auch die Konzession. Doch die Bundesregierung begnügt sich mit der Aussage, die RMD-AG plane kein Wasserkraftwerk. „Vielleicht käme die Ergänzung „derzeit“ der Wahrheit ein Stück näher“, meint Hofreiter.

Wenigstens ein Satz in der sehr dürftigen Antwort macht Hoffnung. Auf die Frage nach der Bedeutung der EU-Richtlinien zum Umwelt- und Gewässerschutz antwortet sie: „Der Bundesregierung ist die geltende Rechtslage bekannt.“ Das ist auch das Mindeste, was man erwarten kann, so Hofreiter.

Die Kleine Anfrage und die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier:
www.toni-hofreiter.de/dateien/kleine_anfrage-2010-Donau.pdf

 

 

 

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