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Fragestunde
Deutscher Bundestag, 204. Sitzung, 11. Februar 2009
Deutscher Bundestag, Stenografischer Bericht, 204. Sitzung, 11. Februar 2009
Auszug aus dem Plenarprotokoll 16/204
Fragestunde
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
(…)
Ich rufe die Frage 23 des Kollegen Dr. Anton Hofreiter auf:
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, aktive Eisenbahnverkehrsinfrastrukturpolitik zu betreiben, wenn sie über viele Dinge im Bereich der DB Netz AG keine Informationen besitzt, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Umsetzung von Projekten des Neubaus, Ausbaus und der Erhaltung der Bundesschienenwege in Bayern“ auf Bundestagsdrucksache 16/11730 hervorgeht, und welchen Einfluss hat der Bund auf die DB Netz AG?
Herr Staatssekretär, bitte.
Achim Großmann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Hofreiter, ich habe mir die Kleine Anfrage noch einmal durchgelesen und gedacht, die Frage müsse ironisch gemeint sein. Aber Sie bekommen von mir natürlich eine ernst gemeinte Antwort.
Es gilt der gesamte Kanon verkehrspolitischen Verhaltens, den Sie kennen: Er reicht von der Grundlage im Grundgesetz über das Bundesschienenwegeausbaugesetz, die Haushaltsgesetzgebung und die Finanzierungsvereinbarung für Neubau und Bestand bis hin zu Sonderprogrammen wie den beiden Konjunkturprogrammen. Näheres finden Sie in den jährlichen Schienenwegeausbauberichten.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Ihre Zusatzfragen, bitte.
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Frau Präsidentin, könnte der sehr geschätzte Herr Staatssekretär auch die zweite Frage beantworten, weil sie mit der ersten Frage in einem engen Sachzusammenhang steht? Anschließend würde ich die Zusatzfragen bündeln, sofern sich welche ergeben.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Wenn Sie es wünschen, macht der Herr Staatssekretär das ganz bestimmt. – Ich rufe daher auch Ihre Frage 24 auf:
Aus welchen Gründen liegen der Bundesregierung keine Informationen beispielsweise zum Abbau von Überholgleisen, zu Weichen und Gleisanschlüssen vor, obwohl das Eisenbahn-Bundesamt in dem einen oder anderen Fall doch involviert sein dürfte, und warum kann die Bundesregierung keine konkreten Angaben zur Höhe der Mittel für bestimmte Projekte aus dem Arbeitsplatzprogrammm Bauen und Verkehr, APBV, machen?
Achim Großmann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Die Frau Präsidentin kennt mich sehr gut. – Bereits in der Antwort zu den Fragen 14 bis 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/1810 wurde ausgeführt, dass dem Eisenbahn-Bundesamt keine Statistiken über Planfeststellungen oder Genehmigungen gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz vorliegen, die den Rückbau von Gleisinfrastruktur betreffen. Angesichts der für den Zeitraum vom Jahr 2000 bis zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage im Juni 2006 genannten rund 3 000 Rückbaumaßnahmen, die in jeweils eigenständigen Verfahren genehmigt wurden, ist die Erhebung derartiger Statistiken, die keinen praktischen Nutzen erwarten lassen, mit der auch vom Deutschen Bundestag erhobenen Forderung nach Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung nicht vereinbar. Im Übrigen wird auf die Antworten 14 bis 18 der genannten Kleinen Anfrage verwiesen.
Das „Arbeitsplatzprogramm Bau und Verkehr“ wurde mit der Bahn so vereinbart, dass die Mittel konjunkturwirksam und effizient verbaut werden können. Dazu ist eine flexible Strategie nötig. Wenn beispielsweise bei einem Projekt Mittel schneller abfließen können und bei einem anderen Projekt nicht vorhersehbare Probleme zu Verzögerungen führen, muss es möglich sein, auf solche Prozesse zu reagieren.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Jetzt Ihre Zusatzfragen, bitte.
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Staatssekretär, Sie räumen also ein, dass die Bundesregierung über keinerlei Informationen verfügt, wie sich die Kapazität des Schienennetzes in Deutschland entwickelt, wofür wir die 100-prozentige Verantwortung sowohl nach Grundgesetz als auch nach den untergesetzlichen Regelungen haben? Räumen Sie hiermit ein, dass es keinerlei Statistiken darüber gibt, wie sich Zahl und Umfang der Ausweichgleise, der Weichen und der Anschlussgleise entwickeln, die überwiegend mit Steuergeldern gefördert wurden? Sie haben ja bereits in Ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage gesagt, dass Sie nichts darüber wissen. Bestätigen Sie dies jetzt hier allen Ernstes mündlich?
Achim Großmann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
In gar keiner Weise, Herr Dr. Hofreiter. Das habe ich nicht gesagt, und das können Sie meiner Antwort auch nicht entnehmen. Ich habe davon gesprochen – Sie erinnern sich –, dass es rund 3 000 Rückbaumaßnahmen in dem von mir beschriebenen Zeitraum gab, die – ich lese es noch einmal vor – „in jeweils eigenständigen Verfahren genehmigt wurden“. Das heißt, wir schauen uns bei jeder Maßnahme an, was dort zurückgebaut werden muss, und haben damit natürlich die Übersicht darüber, wie sich das Netz verändert.
Sie kennen die Regelungen im Allgemeinen Eisenbahngesetz. Danach ist ein strenges Verfahren für den Rückbau von Gleisen vorgesehen. Von daher kann ich in keiner Weise ersehen, wieso es so sein sollte, dass wir keine Kenntnis über unser Netz hätten. Wir prüfen doch in jedem einzelnen Falle, ob diese Maßnahme durchgeführt werden soll oder nicht.
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Das wird ja immer besser. Das heißt, Sie räumen jetzt ein, dass Sie unsere Kleine Anfrage nicht beantwortet haben – hier hatten Sie ja einfach Nein gesagt –, obwohl Sie das, wie Sie jetzt gestehen, alles wissen. Das Parlament aber soll das nicht erfahren; wahrscheinlich deswegen nicht, weil es in vielen Regionen der Republik Empörung gäbe, wenn man wüsste, wie stark das Eisenbahnnetz in den letzten Jahren beschädigt worden ist. Verstehe ich das so richtig?
Achim Großmann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
In gar keiner Weise. Herr Dr. Hofreiter, wir verstehen uns immer sehr gut. Ich kenne auch Ihre Fragestellungen. Ich darf noch einmal meine Antwort vorlesen, damit wir auch dieses Missverständnis auf Ihrer Seite ausräumen können. Es verhält sich so, dass wir die Maßnahmen kennen, aber keine Gesamtstatistik darüber führen. Das habe ich wie folgt begründet:
… ist die Erhebung derartiger Statistiken, die keinen praktischen Nutzen erwarten lassen, mit der auch vom Deutschen Bundestag erhobenen Forderung nach Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung nicht vereinbar.
Das heißt, wir folgen den Grundsätzen des Deutschen Bundestages. Wir schauen uns die Einzelmaßnahmen an; da diesen aber nur eine recht geringe Bedeutung zukommt, führen wir darüber keine Statistiken. Dies wäre nur mit sehr viel methodischem Aufwand möglich, verspricht aber keinen Nutzen.
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Das wird ja immer besser. Das heißt, dass jetzt der Herr Staatssekretär beurteilt, was für die Fraktionen des Deutschen Bundestages von Nutzen ist und was nicht. Sie wissen also über die 3 000 Maßnahmen Bescheid. Ich glaube, zumindest unsere Fraktion würde auch sehr gerne darüber Bescheid wissen. Könnten Sie uns diese Informationen vielleicht zukommen lassen? Wir sind nämlich der Meinung, dass sie von Nutzen sind.
Achim Großmann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Auch da unterliegen Sie einer Fehlinterpretation, Herr Dr. Hofreiter. Es handelt sich um Verwaltungshandeln. Sie dürfen jetzt nicht aus meiner Antwort folgern, dass ich persönlich mich mit kleinsten Anträgen beschäftige. Sie wissen ganz genau, dass beispielsweise vor der Einführung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung 40 000 und mehr Anträge gestellt wurden, die die Förderung von Gleisbaumaßnahmen betrafen. Sie wollen doch nicht allen Ernstes unterstellen, dass es für den Deutschen Bundestag von Nutzen wäre, jede Kleinstmaßnahme zu kennen. Ich finde, auch hier muss das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gelten.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Sie haben noch eine Zusatzfrage.
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Da wir von Ihnen zu diesem Sachverhalt keine Antworten bekommen, weder schriftlich noch mündlich, möchte ich Sie fragen, ob Sie uns vielleicht zum zweiten Themenkomplex wenigstens ansatzweise und ungefähr mitteilen können – angesichts der Vielzahl der Maßnahmen gerne auch schriftlich –, welche Maßnahmen durch das Konjunkturpaket gefördert werden. Ich weiß, dass man hier flexibel die Gelder hin- und herschieben können muss usw. Aber vielleicht können Sie uns ungefähre Angaben machen. Damit wäre uns schon sehr geholfen.
Achim Großmann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Sie haben ja die Liste der Projekte. Der Darstellung der Projekte im Bundesverkehrswegeplan und im Bundesschienenwegeausbaugesetz können Sie entnehmen, wie hoch die Gesamtkosten für die Projekte in etwa sind. Wir haben diese Kosten nicht in das Konjunkturprogramm übernommen, weil – das habe ich Ihnen gerade erläutert – ansonsten die 20, 30 oder 50 Millionen Euro, die vielleicht für das Vorziehen von Maßnahmen bei bestehenden Bauvorhaben nötig sind, bei anderen Projekten, die erst noch begonnen werden, fehlen würden. Indem wir nun aber das Vorziehen von Maßnahmen durch Übersteuerung von Projekten finanzieren, schaffen wir den finanziellen Spielraum, um auch Projekte, die erst in den nächsten Jahren begonnen werden, durchfinanzieren zu können. Diese Übersteuerung ist der Grund dafür, warum wir uns so schwertun, einzelne Zahlen zu nennen. Wir wissen nämlich im Moment nicht, in welchem Maße wir die Bauarbeiten auf den Strecken A 1 und A 2 beschleunigen können, also ob wir es schaffen, 10, 20 oder gar 70 Millionen Euro mehr zu verbauen.
Ich werde mir die Mühe machen, Ihnen die Projekte noch einmal zu beschreiben. Wenn Sie aber in Ihrer gewohnt charmanten Art versuchen sollten, den Nachweis zu führen, dass wir das Geld an der einen oder anderen Stelle nicht ausgegeben haben, werde ich auf meine sehr umfangreichen Antworten, die ich heute gegeben habe, verweisen.
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