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Industriepolitischer Nutzen der geplanten Transrapidverbindung in München
Mündliche Frage und Antwort der Bundesregierung
Ich rufe die Frage 7 des Kollegen Dr. Anton Hofreiter auf:
Hat die Bundesregierung bei der Bewertung des industriepolitischen Nutzens der geplanten Transrapidverbindung in München auch vergleichend untersucht, welcher möglicherweise höhere industriepolitische Nutzen durch Investitionen in andere Bereiche als den Transrapid zu erzielen sind, und, wenn nein, warum nicht?
Vizepräsidentin Petra Pau:
Herr Staatssekretär.
Achim Großmann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Dr. Hofreiter, Sie fragen zum Transrapid. Meine Antwort: Das von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Gutachten zum industriepolitischen Nutzen des Transrapid München berücksichtigt unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten, dass Gelder, die für dieses Vorhaben aufgewandt werden, für andere Bereiche nicht mehr zur Verfügung stehen. Das ist die sogenannte Opportunitätsbetrachtung. Detaillierte Angaben zu expansiven und kontraktiven Wirkungen können dem Gutachten, das Ihnen vorliegt, entnommen werden. Nicht weiter spezifizierte Investitionen in andere Bereiche können kein Gegenstand der Untersuchungen sein.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage.
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank. – Kann der sehr geehrte Herr Staatssekretär die zweite Frage gleich im Anschluss an diese Frage beantworten, da beide Fragen in einem engen Sachzusammenhang stehen?
Vizepräsidentin Petra Pau:
Wenn Sie einverstanden sind, rufe ich gleich die Frage 8 des
Kollegen Dr. Anton Hofreiter auf:
Bei welchen anderen Investitionsentscheidungen des Bundes wurde ein industriepolitischer Nutzen unterstellt bzw. explizit beziffert berücksichtigt, oder stellt der Transrapid einen Einzelfall dar?
Achim Großmann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Darauf antworte ich sehr gerne sofort. – Bei Investitionsentscheidungen im Verkehrsbereich finden generell auch andere als rein verkehrliche Nutzen Berücksichtigung. Regelmäßig werden die Auswirkungen auf die Beschäftigung im regionalen Arbeitsmarkt zur Beurteilung von Projekten herangezogen. Beispiele sind der Bundesverkehrswegeplan und die Standardisierte Bewertung bei ÖPNV-Vorhaben.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Damit haben Sie die Möglichkeit zu insgesamt vier Nachfragen. Bitte, Herr Dr. Hofreiter.
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Zunächst zur zweiten Antwort: Das ist mir selbstverständlich bekannt, aber ich habe explizit danach gefragt, ob dieser Terminus des industriepolitischen Nutzens bei anderen verkehrlichen Projekten bereits einmal angewendet worden ist. In dem Gutachten von Herrn Professor Baum sind ja einige ganz spezielle Annahmen getroffen worden. Dass verkehrspolitische Effekte, Raumeffekte und all diese Dinge beim Bundesverkehrswegeplan selbstverständlich berücksichtigt worden sind, ist mir bekannt. Das war nicht die Frage. Die Frage war, ob ein industriepolitischer Nutzen in dieser Form bei anderen Verkehrsprojekten schon einmal berücksichtigt worden ist.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Bitte.
Achim Großmann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Der industriepolitische Nutzen ist definiert als ein Teil des volkswirtschaftlichen Nutzens, den wir immer untersuchen. Ich möchte darauf aufmerksam machen – Sie können sich vielleicht nicht daran erinnern, weil Sie damals dem Bundestag noch nicht angehörten –, dass aufgrund eines Hinweises des Bundesrechnungshofes die volkswirtschaftlichen Wirkungen noch einmal gesondert auf den industriepolitischen Nutzen hin untersucht worden sind. Das war eine spezifische Bitte des Bundesrechnungshofes, der die damalige rot-grüne Regierung gerne nachgekommen ist. Indirekt und teilweise auch direkt – das wissen Sie – spielen bei den volkswirtschaftlichen Betrachtungen auch industriepolische Aspekte immer eine Rolle.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage.
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Dass indirekt industriepolitische Auswirkungen immer eine Rolle spielen, ist ganz klar. Wenn man zum Beispiel einen Fluss ausbaut, um den Transport von Eisenerz oder Steinkohle zu einem bestimmten Hafen zu ermöglichen, hat das selbstverständlich große industriepolitische Auswirkungen, weil unter Umständen ein bestimmter Industriebetrieb erst dadurch konkurrenzfähig ist. Das ist vollkommen klar. Aber habe ich Sie richtig verstanden, dass es durchaus eine Sondersituation war – auf wessen Wunsch auch immer das geschah –, dass hier explizit die direkten industriepolitischen Auswirkungen untersucht worden sind und nicht nur der indirekte volkswirtschaftliche Nutzen und dass Ihnen derartige Untersuchungen bei anderen verkehrspolitischen Projekten bis jetzt nicht bekannt sind?
Achim Großmann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Das ist jetzt eine unzutreffende Interpretation meiner Antworten. Ich habe gesagt, dass der industriepolitische Nutzen in der volkswirtschaftlichen Betrachtung immer eine Rolle spielt. Ihre Frage hat sich ja nicht nur auf den Verkehrssektor bezogen. Ich könnte auch Ausführungen zu den einzelnen Technologiebereichen machen, von Spin-offs bis zur Entwicklung von neuen Technologien. Im Grunde genommen ist die Magnetschwebebahntechnik eine neue Technologie mit großen Folgen innovativer Art für andere Industriebereiche. Speziell in diesem Falle ist die normale volkswirtschaftliche Betrachtung um eine feinere Untersuchung des industriepolitischen Nutzens ergänzt worden. Das ist aber kein Alleinstellungsmerkmal und kann von daher nicht so präzise einsortiert werden, wie Sie es getan haben. Diese Betrachtung erfolgt de facto auch bei ganz vielen anderen Entscheidungen.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Ihre dritte Nachfrage.
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Zum industriepolitischen Nutzen. Sie haben das Gutachten sicherlich gelesen. Darin wird insbesondere hervorgehoben, dass der industriepolitische Nutzen dadurch entsteht, dass der deutsche Schiffsbau erheblich vom Transrapid profitiert. Ich kann mir das immer noch nicht erklären; aber es steht in dem Gutachten und wird dort nicht weiter ausgeführt. Weil das so exotisch ist, lautet meine Frage: Ist untersucht worden, ob, wenn man das Geld, das für den Transrapid aufgewendet wird, direkt in die Weiterentwicklung des deutschen Schiffsbaus stecken würde, nicht ein größerer Effekt für den deutschen Schiffsbau entstehen würde? Man glaubt es ja kaum; aber laut Gutachten und laut Nutzen-Kosten-Analyse, auf die sich die Bundesregierung stützt, entsteht ein erheblicher Teil des industriepolitischen Nutzens angeblich im Schiffsbau. Das ist nicht meine Idee!
Achim Großmann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Nein; aber ich will Ihnen mit meiner Antwort zeigen, dass Sie außergewöhnlich verengend auf das Gutachten eingegangen sind.
Sie haben davon gesprochen, dass Ihnen das Gutachten vorliegt. Aufgrund dessen könnten Sie sich eine Menge Antworten selber geben; aber es geht ja auch darum, dass wir das Parlament informieren.
Ich will aus dem Gutachten zitieren, zunächst einmal was die Wirkungen betrifft; das ist das, was ich eben Opportunitätsbetrachtung genannt habe. Dort heißt es wörtlich – ich zitiere –:
Den Produktions- und Beschäftigungssteigerungen stehen allerdings kontraktive Wirkungen gegenüber, die gegengerechnet werden müssen. Diese ergeben sich daraus, dass die finanziellen Mittel, die für den Bau der Transrapidstrecke gebunden sind, anderen alternativen Verwendungszwecken entzogen sind. Es wird angenommen, dass in Höhe der Investitionssumme die allgemeine Staatsnachfrage nach Gütern und Dienstleistungen (Staatskäufe) gemindert wird.
Dasselbe gilt – das fasse ich jetzt zusammen – natürlich auch für das Ausland.
Wenn Sie in der Kurzfassung sehen, welchen industriepolitischen Nutzen der Gutachter aufgelistet hat, dann müssen Sie schon aus Gründen der Ehrlichkeit und Wahrhaftigkeit feststellen, dass der von Ihnen genannte Aspekt nicht gerade im Vordergrund steht, sondern nur ein zusätzliches Detail ist. Im Gutachten heißt es – ich kann da nur den Gutachter zitieren –:
Steigerung der Wertschöpfung, Einkommen und Beschäftigung aus einer Transrapidanwendung in Deutschland. Diese Wirkungen entstehen aus Herstellung, Instandhaltung und Betrieb des Transrapid.
Exporterfolge der deutschen Transrapidindustrie im Ausland. Diese schlagen sich in Deutschland nieder in Steigerungen der Wertschöpfung und Beschäftigung für Herstellung und Instandhaltung des Transrapid.
Stärkung der Systemkompetenz in der Transrapidtechnologie. Ohne Referenzstrecke in Deutschland würden Innovationen ausbleiben und die Systemkompetenz verloren gehen.
Dann folgen Hinweise auf die „vielfältigen Dienstleistungen“, die damit zusammenhängen, und auf die Wirkungen, die aus den Forschungs- und Entwicklungsausgaben für den Transrapid entstehen:
Sie fördern die Humankapitalbildung und steigern die Produktivität.
Dann geht es um die Spin-off-Effekte des Transrapid, von denen andere Industrien profitieren können, also um die innovative Befruchtung anderer Technologien. Weiterhin geht es um die Wirkungen auf die sektorale und regionale Struktur der Wirtschaft usw.
Das heißt, die zentralen Bedeutungen des industriepolitischen Nutzens liegen nicht in dem speziellen Punkt, den Sie in Ihrer Frage angesprochen haben.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Ihre letzte Nachfrage.
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
In Kosten-Nutzen-Berechnungen gehen ja sowohl die Kosten als auch der Nutzen ein. Wenn die Kosten massiv nach oben gehen, dann sinkt automatisch der Nutzen-Kosten-Quotient und damit der volkswirtschaftliche Nutzen.
Berücksichtigt die Bundesregierung die Tatsache – intern geht man inzwischen davon aus –, dass der Transrapid nicht zu einem Preis von 1,85 Milliarden Euro gebaut werden kann? Die Bauindustrie selbst spricht davon, dass es sich um einen politischen Preis handelt, um das Projekt leichter durchsetzen zu können. Es gibt viele Gründe, warum der Bau des Transrapids teurer werden kann. Die Rohstoffpreise sind massiv gestiegen; die höhere Inflation muss eingerechnet werden. Werden diese Punkte bei den Schätzungen berücksichtigt? Inzwischen soll der Bundesanteil für dieses Projekt bei 925 Millionen Euro liegen.
Achim Großmann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Herr Dr. Hofreiter, das letzte Mal haben Sie mich im Juli 2007, also vor der Sommerpause, zu den 1,85 Mil-liarden Euro gefragt. Ich habe vorhin Ihre damalige Frage und meine Antwort noch einmal nachgelesen. Sie werden auch heute keine andere Antwort von mir bekommen. Das Gutachten über den industriepolitischen Nutzen ist ein Teil der Entscheidungsfindung der Bundesregierung. Für den Fall, dass Sie diesbezüglich eine Erinnerungshilfe brauchen, habe ich die Koalitionsvereinbarung von 2002 mitgebracht.
Sie wissen, dass wir inzwischen viel weiter sind. Das Parlament hat sich mit den Beschlüssen des Haushaltsausschusses hinter dieses Projekt gestellt. Die relative Angabe „bis zu 50 Prozent“ wurde mit 925 Mil-lionen Euro konkretisiert. Der Bund hat mit Blick auf den industriepolitischen Nutzen des Projektes seine Hausaufgabe gemacht. Die Bayern machen ebenso ihre Hausaufgaben. Jetzt warten wir einmal ab, ob das Projekt in die Realisierungsphase eintritt. Alles, was ich bis jetzt in Bezug auf die mit der Industrie und auch mit der Bauindustrie geschlossenen Verträge weiß, deutet darauf hin, dass dieses Projekt machbar ist. Wir wissen, dass die finanziellen Risiken nach den konkreten Absprachen zwischen dem Bund und dem Freistaat Bayern auch von Bayern mitgetragen werden müssen.
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