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Antrag / Anfrage vom 20.06.2007

Sicherheitskonzept für das Transrapidprojekt in München
Mündliche Fragen und Antworten der Bundesregierung

Ich rufe die Frage 10 des Kollegen Dr. Anton Hofreiter auf:

Aus welchen Gründen wurde das Sicherheitskonzept für das Transrapidprojekt in München nach § 23 Abs. 1 der Magnetschwebebahn-Bau- und Betriebsordnung, MbBO, noch nicht veröffentlicht, und wann rechnet die Bundesregierung mit der Veröffentlichung desselben?

Achim Großmann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Dr. Hofreiter, das Sicherheitskonzept ist im Auftrag der DB Magnetbahn GmbH erstellt worden und befindet sich in deren Eigentum. Das Eisenbahn-Bundesamt hat das Sicherheitskonzept nach § 23 Abs. 1 der Verordnung über den Bau und Betrieb der Magnetschwebebahnen – die Verordnung heißt konkret: Magnetschwebebahn-Bau- und Betriebsordnung, kurz: MbBO – genehmigt. Eine Veröffentlichung ist aufgrund der darin enthaltenen sensiblen Sicherheitsdaten nicht vorgesehen.

Vizepräsidentin Petra Pau:
Ihre erste Nachfrage, bitte.

Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Könnten wir so vorgehen, dass der sehr geehrte Herr Staatssekretär meine zweite Frage gleich mitbeantwortet und ich meine Nachfragen anschließend stelle? Die beiden Fragen stehen nämlich in einem engen Zusammenhang.

Vizepräsidentin Petra Pau:
Wenn der Herr Staatssekretär das möchte.

Achim Großmann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Ja, das mache ich gerne.

Vizepräsidentin Petra Pau:
Dann rufe ich auch die Frage 11 des Kollegen Dr. Anton Hofreiter auf:
Warum ist das Sicherheitskonzept nicht Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen für das laufende Planfeststellungsverfahren für das Transrapidprojekt in München, und welche Folgen für die rechtliche Anfechtbarkeit hat dies aus Sicht der Bundesregierung?
Bitte, Herr Staatssekretär.

Achim Großmann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Die Antwort auf Ihre zweite Frage lautet: Bei der Genehmigung des Sicherheitskonzepts nach § 23 der von mir gerade im genauen Wortlaut genannten Verordnung, der MbBO, handelt es sich um ein gesondertes Verwaltungsverfahren. Somit ist es nicht in das Planfeststellungsverfahren integriert. Dies wird
auch durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juni 2007 gestützt.
Beide Verfahren verfolgen unterschiedliche Zielsetzungen: Das Sicherheitskonzept enthält die Ermittlung und Bewertung aller erkennbaren Sicherheitsrisiken nach Art, Häufigkeit und Auswirkungen sowie die Feststellung der daraus abgeleiteten baulichen, technischen, betrieblichen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen. Das Planfeststellungsverfahren hingegen dient zur Erlangung des Baurechts. Soweit Erkenntnisse des Sicherheitskonzepts auch bauliche Aspekte betreffen, sind diese unmittelbar in die Planfeststellungsunterlagen eingeflossen. Dies gilt beispielsweise im Hinblick auf Rettungswege, Schutzvorkehrungen oder Einfriedungen.

Vizepräsidentin Petra Pau:
Zur ersten von vier möglichen Nachfragen.

Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank für die Antwort. Herr Staatssekretär, Sie sagten, dass die baulichen Aspekte in das Planfeststellungsverfahren eingeflossen sind und das Planfeststellungsverfahren zur Erlangung des Baurechts dient. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens kann sich aber auch herausstellen, dass kein Baurecht erteilt wird. Die Kritiker bzw. Gegner des Projekts könnten weitaus objektiver beurteilen, ob das Projekt in der Form genehmigt werden kann, und entsprechende vernünftige Einwände vorbringen, wenn sie das gesamte Sicherheitskonzept beurteilen könnten; so müssen sie sich auf die Behörden verlassen. Deshalb meine Frage: Steht der Veröffentlichung dieses Konzeptes irgendetwas entgegen?

Achim Großmann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Herr Dr. Hofreiter, wir sind nicht der Veranlasser des Sicherheitskonzeptes und daher nicht sein Eigentümer; das Sicherheitskonzept befindet sich im Eigentum der beauftragenden Firma. Ich habe in Beantwortung Ihrer Frage schon gesagt: Eine Veröffentlichung ist aufgrund der darin enthaltenen sensiblen Sicherheitsdaten nicht vorgesehen. Ich glaube, es ist klar, was damit gemeint ist: Der Bund hat gar nicht die Möglichkeit, das Konzept zu veröffentlichen, weil wir dieses Konzept nicht erstellt haben und es nicht in unserem Eigentum ist.

Vizepräsidentin Petra Pau:
Ihre zweite Frage, bitte.

Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wenn ich es richtig verstanden habe, hat das Eisenbahn-Bundesamt das Sicherheitskonzept geprüft. Wäre es möglich, vom Eisenbahn-Bundesamt zumindest einen abgespeckten Bericht darüber zu bekommen, inwieweit die Prüfung Probleme ergeben hat, inwieweit das Sicherheitskonzept die Zustimmung des Eisenbahn-Bundesamtes erhalten hat, welche Aspekte kritisch sind und welche nicht, ohne dass auf die sensiblen Details eingegangen wird?

Achim Großmann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Ich glaube, Sie wissen, dass das Eisenbahn-Bundesamt seiner Aufgabe unbeeinflusst vom Ministerium nachgeht. Das EBA trägt hier auch die Verantwortung. Diese Verantwortungsverteilung macht Sinn, da es ansonsten bei der Zuordnung von Verantwortung kunterbunt durcheinanderginge. In dieses Regelwerk, das nicht nur für den Bau des Transrapids gilt, sondern auch für andere Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen, bei denen Sicherheitskonzepte und Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden, wollen wir nicht eingreifen. Das Verfahren hat sich bewährt.

Vizepräsidentin Petra Pau:
Ihre dritte Nachfrage.

Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Ich will auch nicht in das Verfahren eingreifen. Ich habe nur gefragt, ob es einen abgespeckten Prüfbericht des Eisenbahn-Bundesamtes gibt, den man veröffentlichen könnte. Das Eisenbahn-Bundesamt wird das Sicherheitskonzept ja nicht durchgelesen und festgestellt haben: „Schön; was die DB AG gemacht hat, passt“; es wird doch etwas schriftlich festgehalten haben.

Achim Großmann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Einen zusammenfassenden Bericht des EBA zu diesem Sicherheitskonzept gibt es, soweit mir bekannt ist, nicht. Aber selbst wenn es ihn gäbe, würden für ihn dieselben Bedenken zutreffen, die für das Sicherheitskonzept gelten.

Vizepräsidentin Petra Pau:
Sie haben noch eine vierte Frage.

Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Das heißt, letztendlich muss sich die kritische Öffentlichkeit darauf verlassen, dass das, was die DB Magnetbahn GmbH da gemacht hat, schon passt und das EBA das korrekt geprüft hat. Man kann das also nicht selber überprüfen, sondern muss sich auf die Behörden verlassen.

Achim Großmann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Das ist kein Willkürakt; es gibt ein vorgesehenes Verfahren – das habe ich Ihnen geschildert –: Das EBA ist bei der Planfeststellung beteiligt, was das Baurecht anbetrifft. Bei den Fragen, die die Sicherheit betreffen, ist auch die Behörde, die das Planfeststellungsverfahren durchführt – das ist hier die Regierung Oberbayern – mit im Boot. Sie wissen, dass wir wegen des Unfalls im Emsland sogar einen unabhängigen Professor beauftragt hatten, das Sicherheitskonzept noch einmal zu überprüfen. Das ist sozusagen ein doppeltes Sicherheitskonzept.
Ich glaube, dieses Verfahren ist nicht anders zu bewerten als viele andere Genehmigungsverfahren. Es ist geregelt, in welchen Bereichen die Bürgerinnen und Bürger ein Recht auf weitergehende Informationen haben. Es gibt in diesem Sicherheitskonzept einen etwas geschützteren Bereich, der so sensible Daten enthält, dass deren Veröffentlichung eher zum Gegenteil von Sicherheit führte.

 

 

 

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