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Antrag / Anfrage vom 25.04.2007

Kostensteigerungen beim Transrapid?
Mündliche Frage im Plenum des Deutschen Bundestages - Auszug aus dem Wortprotokoll 16/93

Vizepräsidentin Petra Pau:

[...]

Ich rufe die Frage 26 des Kollegen Dr. Anton Hofreiter auf:
Inwieweit hält die Bundesregierung die Kostenschätzung für das Transrapidprojekt München des Sachstandsberichtes vom 30. Juni 2004 in Höhe von 1,85 Milliarden Euro vor dem Hintergrund gestiegener Sicherheits- und Brandschutzanfor­derungen noch für aktuell, und welche Kostenfortschreibun­gen hat die Bundesregierung vorgenommen?

Bitte, Herr Staatssekretär.

Achim Großmann, Parl. Staatssekretär beim Bun­desminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Lieber Kollege Dr. Hofreiter, die Bundesregierung geht davon aus, dass im sogenannten Lastenheft der Deutschen Bahn AG, das die Anforderungen für das Projekt München festlegt, sämtliche sicherheitsrelevanten Aspekte hinreichend be­rücksichtigt worden sind und zudem bereits in die Plan­feststellung und in die Kostenschätzungen eingeflossen sind. Von daher gibt es keinen Anlass, ohne neue Er­kenntnisse von den bisher vorliegenden Schätzungen der Machbarkeitsstudie abzuweichen. Im Übrigen berück­sichtigen die Kostenschätzungen nicht das Optimie­rungspotenzial, das dem Bund im Rahmen des Weiter­entwicklungsprogramms geschuldet ist.

Vizepräsidentin Petra Pau:

Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. – Bitte.

Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ­NEN):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die Beantwortung so weit. Habe ich Sie also richtig verstanden, dass all die problematischen Dinge, die im Moment diskutiert werden, unter anderem von den Berufsfeuerwehren, in dieser Kostenschätzung nicht berücksichtigt sind? Dabei wird davon geredet, dass man weitaus größere Rettungsschächte brauche und dass die Tunneltieflage mit 40 Metern sehr umfangrei­che Umbauarbeiten erforderlich mache, die alle nicht be­rücksichtigt seien. Das heißt, all das ist in den 1,85 Mil­liarden Euro nicht berücksichtigt, sondern nur das alte Lastenheft, hinsichtlich dessen führende Fachleute mei­nen, dass es nicht ausreichend sei? Sie planen auch nicht, dies zukünftig zu berücksichtigen?

Achim Großmann, Parl. Staatssekretär beim Bun­desminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:

Herr Kollege Hofreiter, das alles habe ich nicht ge­sagt; das wissen Sie auch. Ich lese noch einmal den Satz vor: Von daher gibt es keinen Anlass, ohne neue Er­kenntnisse von den bisher vorliegenden Schätzungen der Machbarkeitsstudie abzuweichen. Das bedeutet – wir sind ja im Planfeststellungsverfahren –, dass wir, wenn neue Erkenntnisse vorlägen, natürlich auf sie eingehen müssten. Das, was Sie zitieren, sind Meinungen, die man teilen kann, aber nicht teilen muss. Deshalb war mein Petitum: Warten wir doch ab, ob wirklich neue Erkennt­nisse vorliegen. Wenn sie vorliegen, dann stellen wir uns diesen. Bis dahin gibt es keine Notwendigkeit, eine an­dere Summe zu unterstellen.

Vizepräsidentin Petra Pau:

Ihre zweite Nachfrage.

Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ­NEN):

Das heißt also, dass Feststellungen von Fachleuten der Stadt München, zum Beispiel von der Berufsfeuer­wehr, die teilweise schriftlich getroffen wurden, Mei­nungen und keine Erkenntnisse sind?

Achim Großmann, Parl. Staatssekretär beim Bun­desminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:

Herr Dr. Hofreiter, der Bundesregierung liegen diese Unterlagen nicht vor, weil sie am Planfeststellungsver­fahren nicht beteiligt ist. Von daher lege ich großen Wert darauf, dass wir die Verantwortungen so belassen, wie sie verteilt sind. Wir stellen uns diesem Thema dann, wenn es für uns relevant wird. Ansonsten respektieren wir den ganz normalen Ablauf des Planfeststellungsver­fahrens. Die Anregungen und Einwendungen, die in die­sem Rahmen geäußert werden, werden von der Planfest­stellungsbehörde sauber aufgearbeitet und sicherlich auch bewertet. Irgendwann gibt es ein Ergebnis. Dem haben wir uns dann zu stellen.

 

 

 

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