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Antrag / Anfrage vom 25.04.2007

Wintertauglichkeit des Transrapid
Mündliche Frage im Plenum des Deutschen Bundestages - Auszug aus dem Wortprotokoll 16/93

Vizepräsidentin Petra Pau:

Damit kommen wir zur Frage 27 des Kollegen Dr. Anton Hofreiter:

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Ver­kehr, dass dem Transrapid keine Wintertauglichkeit zuge­schrieben werden kann, und welche Auswirkungen hat das auf das finanzielle Engagement des Bundes für das Trans­rapidprojekt München, das von einem ganzjährigen Fahrbe­trieb ausgeht?

Bitte, Herr Staatsekretär.

Achim Großmann, Parl. Staatssekretär beim Bun­desminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:

Kollege Dr. Hofreiter, es ist vorgesehen, einen Zu­schuss zum Bau des Projektes München zu gewähren. Zuschüsse für den Betrieb sind weder vorgesehen noch erforderlich. Das Betriebskonzept der DB Magnetbahn GmbH, das Bestandteil des Lastenheftes ist, berücksich­tigt die Anforderungen, die an den Betrieb der Anlage im Winter zu stellen sind.

Vizepräsidentin Petra Pau:

Ihre erste Nachfrage.

Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ­NEN):

Wie bewertet die Bundesregierung die Feststellung des TÜV, dass die Anlage, so wie sie in Lathen steht, nicht wintertauglich ist und dass auch im Hinblick auf den Bau der Anlage in München keine Wintertauglich­keit gegeben ist? Die Wintertauglichkeit könnte nur durch eine Einhausung erreicht werden. Das hätte aber komplett andere Kosten zur Folge.

Achim Großmann, Parl. Staatssekretär beim Bun­desminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:

Auch wenn die Temperaturen im Emsland vergleichs­weise mild sind, konnten in der Vergangenheit während verschiedener Dauerfrostperioden Erfahrungswerte ge­sammelt werden. Es hat sich beispielsweise bestätigt, dass die Selbsträumeigenschaft des Transrapid bei Schnee greift. Im Hinblick auf das Transrapidprojekt in München ist geplant, die Magnetschwebebahn in einem 10-Minuten-Takt verkehren zu lassen. Dass sich Eis und Schnee innerhalb dieser Zeit überhaupt in kritischen Mengen auf dem Fahrweg ablagern können, ist gerade aufgrund der oben genannten Selbsträumeigenschaft un­wahrscheinlich. Das heißt, dass die Erfahrungen, die wir bisher gemacht haben, die Schlüsse, die Sie vorgetragen haben, nicht zulassen.
Trotzdem ist es so, dass der Transrapid nach den Aus­führungsunterlagen natürlich über Umgebungseigen­schaften verfügen muss, die deutschlandweit gelten. Dazu zählt, dass ein Fahrbetrieb bei einer Lufttempera­tur von minus 25 Grad bis plus 40 Grad möglich ist und dass die Schneehöhe auf dem Fahrwegtisch maximal zehn Zentimeter betragen darf. Auch hier gibt es also Hinweise bzw. genaue Festlegungen, was erforderlich und nötig ist.

Vizepräsidentin Petra Pau:

Ihre zweite Nachfrage.

Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ­NEN):

Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie davon ausge­hen, dass der Transrapid rund um die Uhr im 10-Minu­ten-Takt fährt? Man kann sich ja nicht darauf verlassen, dass es nur in den Zeiträumen, in denen er im 10-Minu­ten-Takt fährt, schneit.

(Jörg Tauss [SPD]: Auf nichts kann man sich verlassen – beim Klima!)

Achim Großmann, Parl. Staatssekretär beim Bun­desminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:

Es sind weitere Sicherheitsvorkehrungen eingebaut; das wissen Sie. So wird zum Beispiel dann, wenn der Transrapid nicht im 10-Minuten-Rhythmus fährt, zwi­schendurch gemessen.

 

 

 

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