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Pressemitteilung vom 16.04.2007

Mogelpackung Fahrgastrechte

Anlässlich der heutigen Pressekonferenz von Staatsminister Erwin Huber zur Einführung von Fahrgastrechten im bayerischen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) erklärt Dr. Anton Hofreiter,
Obmann im Bundestagsausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:

"Die Einführung von Fahrgastrechten im gesamten Schienenpersonennahverkehr in Bayern zum 1. Mai ist zu begrüßen. Nur muss man genau hinschauen, was bei den Ausnahmen für den
Fahrgast tatsächlich übrig bleibt. Rechte erwirbt nur, wer von mehr als einer Stunde Verspätung betroffen ist, obwohl auch Verspätungen von beispielsweise einer halben Stunde schon ein Mangel darstellen. Wer verspätet am Ziel mit einem Nahverkehrszug ankommt, weil er den regulären Anschluss wegen
Verspätung eines Fernverkehrszuges verpasst hat, geht leer aus. Hier hilft schon die KundenCharta der DB nicht weiter. Die Regelungen ab 1. Mai auch nicht. Wer mit dem Bayern-Ticket, dem Schöne-Wochenende-Ticket oder einer Schülerzeitkarte unterwegs ist, bekommt auch nichts. Das dürfte aber keine kleine Fahrgastgruppe sein. Fahrten innerhalb von Verkehrsverbünden bleiben ebenfalls ausgeschlossen. Die Einführung von Fahrgastrechten im bayerischen SPNV kann nur als erster Schritt in die richtige Richtung gewertet werden, wenn - wie von Staatsminister Huber angekündigt - weitere Schritte folgen. Fahrgastrechte müssen gesetzlich geregelt werden. Dazu liegt seit April 2006 ein Entwurf von grüner Seite vor."

 

 

 

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